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Friedrich Carl von Savigny

Rechtsgelehrter

Friedrich Carl von Savigny

Rechtsgelehrter

Geboren am 21. Februar 1779 in Frankfurt a. Main
Gestorben am 25. Oktober 1861 in Berlin
Unterschrift
Friedrich Carl von Savigny

Savigny wird 1803 ao. Professor in Marburg, 1808 Professor in Landshut, von 1810 bis 1842 in Berlin. Mitglied des Preußischen Staatsrats (1817) und des Revisions- und Cassationshofs für die Gebiete des rheinischen und gemeinen Rechts in Preußen (1819). 1842 bis 1848 ist er als Leiter des Ministeriums für Gesetzgebung um die Revision des preußischen Privat-, Straf- und Prozeßrechts sowie die Reform des Eherechts bemüht.

Als Hauptgründer der historischen Rechtsschule hat Savigny die Rechtswissenschaft vom Dogmatismus der späten Aufklärung freigemacht und damit in den Kreis der historischen Kulturwissenschaften gestellt. Er sieht unter dem Einfluß romantischer Gesellschaftslehren im Recht — wie in der Sprache und in der Kultur — die Hervorbringung des still und organisch schaffenden Volksgeistes. In diesem Sinne sprach sich seine epochemachende Programmschrift "Vom Berufe unserer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft" (1814) gegen die "Nothwendigkeit eines allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuchs für Deutschland" (Thibaut 1814) aus. 

Savigny ist Erneuerer der historisch-philologischen Erforschung des antiken und mittelalterlichen römischen Rechts ("Geschichte des römischen Rechts im Mittelalter" I/VII, seit 1815) sowie Begründer einer begrifflich-systematischen Wissenschaft des positiven Zivilrechts ("Recht des Besitzes" 1803, "System des heutigen römischen Rechts" I/VIII seit 1839) und der Theorie des Internationalen Privatrechts.

Aufnahme in den Orden 1842
Kanzler des Ordens von 1859 - 1861