Karl Friedrich Eichhorn
Rechtsgelehrter
Karl Friedrich Eichhorn
Rechtsgelehrter
1803 Privatdozent in Göttingen, 1805 ao. Professor zu Frankfurt a.d. Oder, 1811 Professor in Berlin und 1817-1829 in Göttingen, seitdem auf seinem Landsitz bei Tübingen, 1832-1834 wieder Professor in Berlin, seit 1835 Mitglied des Obertribunals, preußischer Staatsrat.
Eichhorn ist Mitbegründer der historischen Rechtsschule. Seine "Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte" (I/IV, seit 1808 fünf Auflagen) faßt zum erstenmal die bisher pragmatisch und vereinzelt erforschten Rechtsaltertümer in auf sichere Quellen gegründeten, synchronistischgenetischen Gesamtbildern zusammen. Sein programmatischer Einleitungsaufsatz in der "Zeitschrift für geschichtliche Rechtswissenschaft" (1815) konstituierte zuerst den Begriff eines einheitlichen Deutschen Privatrechts. Für die Kirchenrechtswissenschaft gewannen seine "Grundsätze der Katholischen und Evangelischen Religionspartei in Deutschland" (1831/33) anhaltende Bedeutung.