Otto Friedrich von Gierke
Rechtsgelehrter
Otto Friedrich von Gierke
Rechtsgelehrter
Nach Studienjahren in Heidelberg und Berlin und nach längerer Rechtspraxis in Stettin 1867 Privatdozent und 1871 Extraordinarius in Berlin, 1872 Professor in Breslau, 1884 in Heidelberg, seit 1887 wieder in Berlin.
Über sein rechtshistorisches Fach hinaus bedeutsam durch den Entwurf einer organistischen Gesellschaftslehre, die idealistische und vitalistische Züge vereint und den Riß zwischen Individuum, Staat und Gesellschaft zu schließen sucht. Ihr Ausgangspunkt und ihre geschichtliche Fundierung war seine "Geschichte der deutschen Genossenschaft" (I/III 1868-1881). Seine Theorie der "Realen Verbandspersönlichkeit", seine Kritik am (Ersten) Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs (1888/89) und sein Konzept eines Sozialrechts zwischen privatem und öffentlichem Recht haben die neueren Sozialwissenschaften, die Gesetzgebung und die Rechtsprechung gleich nachhaltig beeinflußt.
1911 wurde Gierke in den erblichen Adelsstand erhoben.