Angelika Nußberger
Rechtswissenschaftlerin
Angelika Nußberger
Rechtswissenschaftlerin
Sie studierte Rechtswissenschaft und Slawistik (Nebenfächer Neuere Deutsche Literatur und Französische Literatur) in München und war zu Studien- und Forschungsaufenthalten in Moskau (Puškin-Institut 1985) und Boston (Harvard University 1994/1995).
Im Jahr 2002 wurde sie nach einer Promotion über das sowjetisch-russische Verfassungsrecht der Übergangszeit der späten 80er Jahre und einer Habilitation über Sozialstandards im Völkerrecht an die Universität zu Köln auf den Lehrstuhl für Verfassungsrecht, Völkerrecht und Rechtsvergleichung berufen. Im Jahr 2022 hat sie dort die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz gegründet, deren Direktorin sie ist. Gastprofessuren haben sie unter anderem nach Tokio, Wien und Porto Alegre sowie ans Collège de France geführt.
Neben ihrer wissenschaftlichen Tätigkeit war sie für eine Vielzahl internationaler Organisationen tätig, so für die Internationale Arbeitsorganisation (Mitglied des Expertenkomitees von 2004-2010), für die „Venedigkommission“ - Commission for Democracy through Law (2005-2010 und wiederum seit 2020), und für die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) als Berichterstatterin über die Menschenrechtssituation in Russland (2022). Von Januar 2011 bis Dezember 2019 war sie die für Deutschland gewählte Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und ab Februar 2017 dessen Vizepräsidentin. Seit 2020 ist sie Richterin (und seit 2024 auch Vizepräsidentin) des Verfassungsgerichts von Bosnien-Herzegowina. Außerdem ist sie Mitglied des Beirats des Auswärtigen Amts und Mitglied des Vorstands der Konrad-Adenauer-Stiftung.
An der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis hat sie an dem Bericht der Commission de réflexion « Cour de cassation 2030 » mitgewirkt und die Experten-Kommission “Verantwortung der Polizei in einer pluralistischen Gesellschaft“ in Hessen im Jahr 2021 geleitet. Seit 2026 ist sie Präsidentin des Conseil Scientifique des Institut Badinter in Paris.
Im Jahr 2024 wurde sie in das Institut de droit international gewählt. Außerdem ist sie Mitglied der Academia Europaea, der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaft und Künste, der Akademie des Königreichs Marokko, der International Academy for Comparative Law und Mitglied des Vorstands der International Academy for Constitutional Law als „Global Scholar“. Von 2022 bis 2024 war sie Vorsitzende der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer.
Sie hat zahlreiche Preise und Anerkennungen bekommen, unter anderem den Romano-Guardini-Preis der Katholischen Akademie Bayern, den Max-Friedländer-Preis des Bayerischen Anwaltsvereins, den Arthur-Burkhardt Preis und den Schaderpreis. Außerdem ist sie Officier de la Légion d’honneur und Honorary Bencher at Lincoln’s Inn. Das japanische Außenministerium hat ihr ein Ehrenzertifikat verliehen, die Staatliche Lucian-Blaga Universität Sibiu, die Anwaltsakademie der Ukraine und die staatliche Universität Tiflis die Ehrendoktorwürde.
Zuletzt veröffentlichte sie die zweite Auflage ihres Buches „The European Court of Human Rights“ (OUP 2026), das auch in deutscher und russischer Übersetzung erschienen ist, die Schriftfassung ihrer Vorlesung am Collège de France (“L’Europe constitutionnelle: une ou divisée?”, Édition Collège de France 2023) und ein Kinderbuch zu Menschenrechten (“Frei und gleich”, Beck-Verlag 2024).